Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Buchung/Mietvertrag
Rügen Exklusiv vermittelt und reserviert im Namen des Vermieters bei Anbietern Ferienunterkünfte und veranlasst die Buchungen. Rügen Exklusiv ist weder Vermieter noch Reiseveranstalter, sondern ausschließlich Vermittler des Mietvertrages. Beim Abschluss des Mietvertrages vertritt Rügen Exklusiv den Eigentümer. Bei einer Buchung kommt zwischen dem Buchenden und dem jeweiligen Vermieter ein verbindlicher Vertrag über das Buchungsobjekt zu den in der Buchung aufgeführten Buchungsbestimmungen zustande. Auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden sind rechtsverbindlich.
2. Bezahlung & Reiserücktritt
Die Zahlung erfolgt durch DS Payment. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes.
Der Kunde ist bei Vorliegen wichtiger Gründe jederzeit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang bei der Vermittlung maßgeblich, wo Sie gebucht haben. Für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen wird eine Entschädigung in Rechnung gestellt. Die Höhe dieses Ersatzanspruches bestimmt sich durch die Nähe des Rücktrittzeitpunktes zum vereinbarten Reisebeginn.
Rügen Exklusiv empfiehlt Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung (RRV) abzuschließen. Die RRV sichert Sie im Schadensfall oder bei einer Stornierung aus wichtigem Grund, wie z.B. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Tod oder Unfall, ab. Die RRV ist nicht im Reisepreis enthalten.
3. Umbuchung
Möchten Sie nach verbindlicher Buchung der Reise eine Änderung (Reisedatum, Reiseziel, Objekt) vornehmen, wird für die Umbuchung eine Gebühr von 50,00€ berechnet.
4. Rücktritt durch den Vermittler
4.1 Rügen Exklusiv behält sich das Recht vor die Buchung jederzeit zu stornieren. Wir können ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise durch unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, geänderte Dispositionen der Eigentümer o.ä. Gründe nicht durchgeführt werden kann oder erheblich beeinträchtigt ist. In diesem Falle sind wir berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Ausweichangebot zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4.2 Der Vermittler kann den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung (diese kann auch mündlich erfolgen) vorliegt, dass die unverzügliche Aufhebung des Vertrages rechtfertigt. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts oder des Inventars. Kündigt die Firma Rügen Exklusiv, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Belegung des Objektes erlangt werden.
4.3 Rügen Exklusiv haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt, die von den Eigentümern der Ferienobjekte oder von Lieferanten beeinflusst werden. Dazu gehören z.B. Anordnungen von Behörden, Kriege, Terroranschläge, Umweltkatastrophen, innere Unruhen, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen etc.
5. Haftung
Rügen Exklusiv haftet nicht für Angaben, Auskünfte und Leistungen der Anbieter, ebenso nicht für Mängel der jeweiligen Unterkunft oder damit verbundener Leistungen. Bitte wenden Sie sich am Anreisetag oder am Folgetag bis 10 Uhr an uns. Spätere Reklamationen können nicht mehr anerkannt werden. Falls ein Parkplatz Bestandteil des Mietvertrages ist, erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr, insbesondere in engen Parkhäusern oder sogenannten Doppelparkern. Der Gast verpflichtet sich, sich gegenüber Dritten und/oder öffentlich nicht zu diesen Mietobjekt zu äußern.
Rügen Exklusiv haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung durch eingebrachte Sachen des Feriengastes einschließlich PKW. Die Einbringung eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Einstellung des PKW auf dem Parkplatz sowie Unterstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr des Feriengastes.
6. Pflichten des Gastes
Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit der Firma Rügen Exklusiv. Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und nur mit der im Mietvertrag vereinbarten Personenanzahl zu nutzen. Verstößt der Mieter gegen die vereinbarte Maximalbelegung stimmt er einer doppelten Mietpreiszahlung entsprechend Gesamtpreis dieses Mietvertrages zu. Bei vom Mieter oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden haftet der Verursacher. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietobjektes. Die überzähligen Personen haben das Mietobjekt auf Verlangen des Vermittlers unverzüglich zu verlassen. Dies gilt sinngemäß für Haustiere.
Bei Einzug überzeugt sich der Mieter vom ordnungsgemäßen Zustand des Mietobjektes, anderenfalls erkennt er Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit der Einrichtung an.
Bei Abreise verpflichtet sich der Mieter das Objekt besenrein zu hinterlassen, sämtliches Geschirr zu spülen, dementsprechend einzuräumen, den Müll/Leergut zu entsorgen, die Bettwäsche abzuziehen und falls vorhanden den Grill/Kamin zu reinigen. Bei Missachtung wird der Mehraufwand in Rechnung gestellt.
7. An- und Abreise
Die vom Kunden gebuchten Unterkünfte stehen Ihnen von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung, Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Bereitstellung des Ferienobjekts ausnahmsweise nicht bis 18.00 Uhr erfolgt. Sollten Sie schon vor 16.00 Uhr ankommen, kontaktieren uns gern, sofern es und möglich ist, ermöglichen wir Ihnen auch eine frühere Anreise.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich Rügen Exklusiv das Recht vor, kurzfristig bestellte Appartements, für die ein Anzahlungsbetrag nicht eingegangen ist, nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
Die Schlüsselübergabe erfolgt an unserer Rezeption (Dünenstraße 34C, 18609 Ostseebad Binz) von 16.00 Uhr-18.00 Uhr. Andere Zeiten nur nach vorheriger Absprache möglich. Bei Anreisen nach 18.00 Uhr ist eine Gebühr von 30,- EUR und ab 20:00 Uhr von 60,- EUR fällig.
Das gebuchte Objekt steht Ihnen bis spätestens 10.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist eine längere Nutzung nur nach Verfügbarkeit, vorheriger Verlängerungsbuchung oder Absprache möglich. Räumt der Mieter das Mietobjekt erst nach 10:00 Uhr, so gilt in jedem Fall eine Gebühr von 60€ je angefangene Stunde als vereinbart.
Sollte unser Büro bei Ihrer Abreise geschlossen sein, können Sie die Appartementschlüssel, sowie Chips oder Parkkarten links von Büro in den anthraziten Büro-Briefkasten mit der Aufschrift Rügen Exklusiv einwerfen.
Wurden die Schlüssel am Abreisetag nicht abgegeben, so ist eine Gebühr von 50,00€ fällig.
Bei Verlust der Appartementschlüssel, Chips oder Parkkarten sind die Gebühren für den Austausch und des Schlüsseldienstes in voller Höhe zu übernehmen.
8. Rauchverbot in den Ferienobjekten
Es darf grundsätzlich nur in den ausgewiesenen Ferienobjekten geraucht werden. In den Ferienimmobilien, die als Nichtraucherwohnung ausgewiesen sind, gilt ein absolutes Rauchverbot. Sollten der Vermieter oder die Rügen Exklusiv als Vermittler einen Verstoß gegen das Rauchverbot bei Abreise in dem gebuchten Ferienobjekt feststellen, so erhält der Vermieter einen Anspruch auf einen Schadensersatz in Höhe von 500,00€ zum Ausgleich für gesonderte Reinigungsmaßnahmen (z.B. spezielle Textil- oder Polsterreinigung) und, sofern erforderlich, für eine malerseitige Instandsetzung.
09.Internetnutzung in Ferienobjekten
In ausgewiesenen Ferienobjekten steht dem Gast ein Internetzugang zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Rügen Exklusiv weist darauf hin, dass der Feriengast keinen Anspruch auf diese Leistung hat. Der Eigentümer sowie der Vermittler übernehmen keine Verantwortung und Haftung für die vom Feriengast besuchten Internetseiten und deren Inhalte sowie daraus resultierende Downloads, Bestellungen oder sonstige Verpflichtungen. Rügen Exklusiv übernimmt keine Haftung für den vom Eigentümer bereitgestellten und vom Reisegast genutzten Internetzugang.
10. Kurtaxe
Kurtaxbeträge sind im Reisepreis nicht enthalten. Für den Aufenthalt ist eine Kurtaxe gemäß Satzung der jeweiligen Gemeinde zu entrichten.
11. Rechtswirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
12. Gerichtsstand
Amtsgericht Bergen a. Rügen
Wir wünschen eine gute Anreise und erholsame Urlaubstage auf der Insel Rügen!